|
|
|
Geschäftsordnung der NVV-Region Emsland Geschäftsordnung der NVV-Region Emsland - In der Geschäftsordnung werden die Aufgabengebiete sowie die Rechte und Pflichten der NVV-Region Emsland beschrieben.
- Diese Geschäftsordnung ergänzt die NVV-Regions-Leitlinien sowie die Satzung und Ordnungen des NVV. Im Fall von Widersprüchen mit den NVV-Regions- Leitlinien, der Satzung oder den Ordnungen des NVV verlieren anderweitige Bestimmungen automatisch ihre Gültigkeit in den betreffenden Punkten.
- Bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen wird in dieser Ordnung dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend stets die maskuline Form verwendet, wobei mit dieser Bezeichnung Personen beiderlei Geschlechts gleichermaßen eingeschlossen sind.
- Mitteilungen, die dem Grunde nach der Schriftform bedürfen, können auch als eMail verschickt werden. Dies trifft auch zu auf Einladungen und Protokollveröffentlichungen zum NVV-Regionstag.
- Die Arbeit der NVV-Region Emsland ist nach der Satzung und den Ordnungen des NVV auszurichten.
- Die NVV-Region Emsland hat in ihrem Bereich vordringlich folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Pflege und Verbreitung des Volleyballsports in der NVV-Region Emsland, Förderung und Pflege der Jugendarbeit,
- Kontaktaufnahme und -pflege zu den Schulen und Förderung des Volleyballsports an den Schulen,
- Kontaktaufnahme und -pflege zu den Sportämtern und Kreissportbünden,
- Vertretung der NVV-Mitgliedsvereine der NVV-Region Emsland gegenüber anderen Sportverbänden und bei den Behörden in der NVV-Region Emsland,
- Öffentlichkeitsarbeit auf NVV-Regionsebene,
- Organisation und Durchführung des Spielbetriebs (Leistungs- und Freizeitsport),
- Organisation und Durchführung von Schiedsrichterlehrgängen,
- Organisation und Durchführung von Jugend-Kreismeisterschaften,
- Koordinierung von Turnieren und Freundschaftsspielen im Bereich der NVV-Region Emsland,
- Hilfestellung bei der Neuaufnahme von Vereinen in den NVV.
- Organe der NVV-Region Emsland sind:
- der NVV-Regionstag,
- der Regionsvorstand.
- Höchstes Organ der NVV-Region Emsland ist der NVV-Regionstag. Der NVV- Regionstag findet einmal pro Jahr statt.
- Der Termin ist mindestens 2 Monate vorher vom NVV-Regionsvorstand festzulegen und den Mitgliedern schriftlich oder auf der offiziellen Homepage der NVV-Region Emsland bekannt zu geben.
- Die Einladung hat schriftlich durch den NVV-Regionsvorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens 2 Wochen zu erfolgen mit Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Beifügung der Anträge.
- Dem NVV-Regionstag gehören an
- die Mitglieder des NVV-Regionsvorstands,
- die Vertreter der Mitgliedsvereine der NVV-Region Emsland.
- Stimmrecht
- Die Mitglieder des NVV-Regionsvorstands haben jeweils eine Stimme pro Person.
- Die Mitgliedsvereine haben jeweils eine Stimme
- Eine Stimmrechtsübertragung ist nicht zulässig.
- Eine Bündelung der Stimmen von mehreren Vereinen in einer Person ist nicht zulässig.
- Dem NVV-Regionstag obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Genehmigung des Protokolls des letzten NVV-Regionstages,
- Feststellung des Kassenberichts,
- Entlastung des NVV-Regionsvorstands nach Aussprache über den Rechenschaftsbericht des Vorstands sowie über den Kassenbericht und den Kassenprüfungsbericht,
-
- Wahl des NVV-Regionsvorstands,
- Wahl der Kassenprüfer,
- Wahl der Delegierten zum Verbandstag bzw. Hauptausschuss des NVV und/oder Erteilung einer diesbezüglichen Vollmacht an den NVV- Regionsvorstand gemäß NVV-Satzung § 13.1 und 18.2,
- Verabschiedung und Änderung der Geschäftsordnung der NVV-Region Emsland,
- Verabschiedung und Änderung von Durchführungsbestimmungen zum Spielverkehr in der NVV-Region Emsland,
- Beschlussfassung über eingebrachte Anträge,
- Festlegung der Mitgliedsbeiträge.
- Anträge zum NVV-Regionstag können vom Vorstand der NVV-Region Emsland, von einzelnen Vorstandsmitgliedern und von den Mitgliedsvereinen eingebracht werden. Die Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor dem NVV- Regionstag beim Vorstand der NVV-Region Emsland eingegangen sein. Ergänzend gelten die weiteren Bestimmungen von § 15 der NVV-Satzung in analoger Anwendung.
- Alle Unterlagen für den NVV-Regionstag (Terminbekanntgabe, Einladung incl. Anträgen etc., Protokoll) sind der NVV-Geschäftsstelle zeitgleich mit der Versendung an die Vereine zuzuleiten.
- Wahlen und Abstimmungen
- Die Mitglieder des Vorstands und die Kassenprüfer werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben solange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist, sie abgewählt werden oder von ihrem Posten zurücktreten.
- Wiederwahl ist zulässig.
- In ungeraden Jahren werden gewählt:
- Stellvertretender Vorsitzender
- Kassenwart
- Pressewart
- Pokalspielwart
- Schiedsrichterwart
- 2.Kassenprüfer
- In geraden Jahren werden gewählt:
- Vorsitzender
- Spielwart
- Jugendwart
- Schulsportwart
- 2. Kassenprüfer.
- Der Regionsvorstand kann jederzeit einen außerordentlichen Regionstag einberufen.
- Ein außerordentlicher Regionstag ist dann vom Regionsvorstand einzuberufen, wenn dies von mindestens 30 % der Mitgliedsvereine unter Angabe der Gründe beantragt wird.
- Tagesordnungspunkte eines außerordentlichen Regionstages können nur solche sein, die zu einer Einberufung geführt haben. Nicht auf der Tagesordnung stehende Punkte können nur behandelt werden, wenn sie mit mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmen zu Dringlichkeitsanträgen erklärt worden sind.
- Ein beantragter außerordentlicher Regionstag muss spätestens 6 Wochen nach Einreichung der Anträge stattfinden. Für die Berechnung der Frist ist der Tag maßgebend, an dem - durch Eingang beim Regionsvorstand - die Zahl der zur Einberufung erforderlichen Stimmen gemäß § 5.2 erreicht ist.
- Der Regionsvorstand hat unverzüglich - spätestens 2 Wochen nach diesem Termin - Einladung, Tagesordnung und Wortlaut der Anträge den Mitgliedsvereinen bekannt zu geben.
- Bestimmungen über den ordentlichen Regionstag finden im Übrigen entsprechende Anwendung.
- Das Stimmrecht bestimmt sich nach demjenigen des vorangegangenen ordentlichen Regionstages.
- Der Vorstand der NVV-Region Emsland wird vom NVV-Regionstag für die Dauer einer Wahlperiode gewählt (2 Jahre). Wiederwahl ist zulässig.
- Der Vorstand der NVV-Region Emsland setzt sich aus folgenden Funktionsträgern zusammen:
- Regionsvorsitzender,
- Stellvertretender Regionsvorsitzender
- Kassenwart,
- Spielwart,
- Jugendwart,
- Schiedsrichterwart,
- Pressewart,
- Pokalspielwart
- Schulsportwart
- Aufgaben der Vorstandsmitglieder
- 1. Vorsitzender
- Der Vorsitzende vertritt die NVV-Region Emsland nach innen, beruft und leitet die Sitzungen des Vorstands und des Regionstages.
- Er trägt Sorge für die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Vorstands.
- Die genehmigten Protokolle aller Sitzungen des Vorstands sowie alle wichtigen und verbindlichen sonstigen Schriftstücke werden von ihm unterzeichnet. Er kann diese Aufgaben dem 2. Vorsitzenden übertragen.
- Weiter vertritt er die NVV-Region Emsland nach außen mit der Aufgabe, die Regionsinteressen zu wahren nach Maßgabe der Beschlüsse des NVV-Regionstages und/oder des Vorstandes im Verhältnis zu den Kreissportbünden, zu den anderen Fachverbänden, zu den staatlichen Stellen und den Vertretern der Wirtschaft und der Presse.
- Er betreut die Mitgliedsvereine der NVV-Region Emsland und ist Ansprechpartner für alle Volleyballinteressierten.
- Er vertritt die Interessen der NVV-Region Emsland auf der Konferenz der Regionsvorsitzenden.
- Stellvertretender Vorsitzender
- Der Stellvertretende Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden in seinen Aufgabenbereichen bei dessen Abwesenheit.
- Er übernimmt nach Entscheidung des Vorstands bestimmte Aufgabenbereiche / Projekte in alleiniger Verantwortung.
- Kassenwart
- Der Kassenwart führt die Kassengeschäfte der NVV-Region Emsland und verwaltet das NVV-Regionskonto.
- Er erstellt den Haushaltsplan und den Jahresabschluss einschließlich Vermögensübersicht gemäß den Bestimmungen der NVV- Finanzordnung.
- Er veranlasst die zeitgerechte Kassenprüfung vor dem NVV- Regionstag.
- Er leitet den Jahresabschluss einschließlich Vermögensübersicht bis zum 31.3. des Folgejahres an die NVV-Geschäftsstelle weiter.
- Er führt das Inventarverzeichnis der NVV-Region Emsland.
- Spielwart
- Der Spielwart ist verantwortlich für den Spielbetrieb der allgemeinen Altersklasse auf NVV-Regionsebene (KK - BK sowie Kreispokal).
- Er vertritt die NVV-Region Emsland im Bereich des Spielbetriebs nach innen und sorgt für einheitliche Bestimmungen im Spielbetrieb auf NVV-Regionsebene.
- Er organisiert den Spielbetrieb auf NVV-Regionsebene, sofern durch die LSO oder durch andere Bestimmungen keine andere Zuständigkeit festgelegt ist.
- Er vertritt die NVV-Region Emsland im Bezirksspielausschuss.
- Er sorgt für eine zeitgerechte Zuleitung der Spielklasseneinteilung, der diesbezüglichen Anschriftenlisten und Spielpläne (jeweils vor Beginn der Punktrunde) sowie der Abschlusstabellen der NVV-Region Emsland (unmittelbar nach Abschluss der Punktrunde) an die NVV-Geschäftsstelle.
- Jugendwart
- Er organisiert den Jugendspielbetrieb in der NVV-Region Emsland mit Meisterschaften, Jugendrunden
- Er plant und organisiert Maßnahmen mit dem Ziel, neue Jugendmannschaften für den Spielbetrieb zu gewinnen (z.B. Smash- Camps, Freizeiten etc).
- Er arbeitet mit dem Schiedsrichterwart in Bezug auf Schiedsrichterausbildung für Jugendliche zusammen.
- Er hält den Kontakt zur Sportjugend in den Kreissportbünden.
- Er vertritt die NVV-Region Emsland im Bezirksjugendausschuss sowie im Bezirksjugendspielausschuss.
- Schiedsrichterwart
- Er organisiert in der NVV-Region Emsland Schiedsrichterausbildungen zum Erwerb der C/D-Lizenzen sowie des Jungschiedsrichterscheins und er sorgt für Fortbildungsmaßnahmen der Lizenzinhaber in diesen Bereichen.
- Er verwaltet die Schiedsrichterdatei für die NVV-Region Emsland.
- Er vertritt die NVV-Region Emsland auf der Konferenz der Regionsschiedsrichterwarte.
- Pressewart
- Der Pressewart ist verantwortlich für die Information der regionalen Medien über das Verbandsgeschehen sowie über Aktivitäten der Vereine und der NVV-Region Emsland.
- Er hält regelmäßigen persönlichen Kontakt zu den Mitarbeitern der regionalen Presse.
- Er hält Kontakt zu den NVV-Gremien auf Landesebene sowie zu den Pressewarten anderer NVV-Regionen zwecks Meinungs- und Informationsaustausch.
- Pokalspielwart
- Der Pokalspielwart organisiert die Pokalrunden auf Regionsebene
- Schulsportwart
- Der Schulsportwart soll die Zusammenarbeit zwischen Schule/Schulbehörde und Verein/NVV-Region fördern und verbessern. Dazu plant und organisiert er in Zusammenarbeit mit den Vereinen Volleyball-Events in Schulen auf NVV-Regionsebene.
- Er hält Kontakt zu den Sportämtern und Schulsportbeauftragten in der NVV-Region Emsland.
- Er unterstützt Volleyball-Abteilungen der NVV-Region Emsland bei der Bildung von Kooperationen Schule - Verein.
- Er führt Maßnahmen durch, um neue Spieler und Mannschaften für den Vereinssport zu gewinnen.
- Er hält Kontakt zu den NVV-Gremien auf Landesebene für überregionale Maßnahmen.
- Eigenständige Haushaltsführung der NVV-Region Emsland
Die NVV-Region Emsland führt einen eigenständigen Haushalt in eigener Verantwortung unter Beachtung der NVV-Finanzordnung. - NVV-Regionskonto
Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs führt die NVV-Region Emsland ein eigenes Bankkonto unter Beachtung von § 5.3 der NVV-Finanzordnung bzgl. Kontobezeichnung und Zeichnungsberechtigung. - Kontenrahmen
Die Einnahmen und Ausgaben der NVV-Region Emsland sind nach folgenden Gesichtspunkten zu gliedern. - Einnahmen
- Mitgliedsbeiträge
- NVV-Zuschüsse
- KSB-Zuschüsse
- Lehrgangsgebühren
- Geldstrafen
- sonstige Einnahmen
- Ausgaben
- Sitzungskosten
- Reisekosten
- Verwaltungskosten
- Jugendförderung
- Spielbetriebskosten
- Lehrgangsmaßnahmen
- sonstige Kosten
- Haushaltsjahr
Gemäß NVV-Satzung gilt als Haushaltsjahr das Kalenderjahr (1.1.-31.12.). - Haushaltsplan
Für die Erstellung des Haushaltsplans gilt in analoger Anwendung § 3 der Finanzordnung. - Jahresabschluss
Für die Erstellung des Jahresabschlusses gilt in analoger Anwendung § 4 der Finanzordnung. Der Jahresabschluss einschließlich Vermögensübersicht ist bis zum 31. März des Folgejahres der NVV-Geschäftsstelle vorzulegen (vgl. § 4.4 der Finanzordnung). - Kassenprüfung
- Die Kasse der NVV-Region Emsland wird in jedem Jahr durch zwei vom NVV- Regionstag zu wählende Kassenprüfer geprüft. Die Kassenprüfer erstatten dem NVV-Regionstag einen Prüfungsbericht und beantragen die Entlastung des Vorstands.
- Die Kassenprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.
- Die Wiederwahl der Kassenprüfer ist einmal möglich.
- Bei allen Haushalts- und Finanzfragen ist die NVV-Finanzordnung zu beachten. Dies gilt insbesondere für § 6 (Buchführung), § 7 (Verwendung der Mittel) und § 8 (Abrechnungsvorschriften).
- Zur Finanzierung der Arbeit der NVV-Region Emsland sind von den Mitgliedsvereinen folgende Beiträge zu entrichten:
- Pro Verein ist ein Grundbeitrag von 25 Euro zu entrichten.
- Pro Mannschaft im allgemeinen Spielbetrieb (Bezirksklasse - Jugendliga) ist ein Zusatzbeitrag in Höhe von 5 Euro zu entrichten.
- Pro Mannschaft bei den Jugendmeisterschaften ist ein Meldegeld in Höhe von 5 Euro zu entrichten.
- Pro Mannschaft in der Pokalrunde ist ein Meldegeld in Höhe von 10 Euro zu entrichten.
- Der Vorstand der NVV-Region Emsland kann Änderungen dieser Geschäftsordnung beschließen. Solche Änderungen werden erst wirksam, wenn sie in einem Rundschreiben, auf der offiziellen Homepage der NVV-Region Emsland oder auf der offiziellen NVV-Homepage veröffentlicht worden sind. Die nachträgliche Genehmigung durch den nächsten NVV-Regionstag ist erforderlich. Wird diese Genehmigung verweigert, gilt mit sofortiger Wirkung die alte Regelung.
- Diese Ordnung wurde vom NVV-Regionstag am 28.08. 2007 verabschiedet.
nach oben
|
|